A49

Projektbezeichnung: A49
Bundesland: Hessen
Kategorie: Strasse
Zeitraum: 1997- fortlaufend (Stand April 2021)

Kurz Beschreibung: RegioConsult begleitet die Planung der A49 seit 24 Jahren, hier soll jedoch nur der aktuelle Stand (2020/2021) betrachtete werden. Ende 2020 konnte RegioConsult erhebliche Planungsmangel im Bereich Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) feststellen. 

Projektdossier: A49.pdf
Kartenmaterial: Karten-A49.pdf

Einführung:

Bei Stadtallendorf und dem Dannenröder Forst führt die geplante A49 durch ein Trinkwasserschutzgebiet, Zone I und Zone II, und unmittelbar entlang mehrerer dort befindlicher Trinkwasserbrunnen, die in
Mittelhessen rund 500.000 Bürger*innen mit Trinkwasser versorgen.

Hinzu kommt, dass das Trinkwasserschutzgebiet immer noch mit Altlasten durch das Sprengstoffwerk Stadtallendorf aus der NS-Zeit zu kämpfen hat. Das Durchdringen von belasteten Partikeln aus kontaminiertem, oberflächennahem Wasser in Grundwasserschichten wird mittels eines komplexen Schutzsystems verhindert. Der Trinkwasserschutz ist gerade hier von besonderer Bedeutung, die Auswirkungen der geplanten A49 auf die Wasserqualität wurde im Fachgutachten zu den Wasserrahmenrichtlinien der ahu GmbH untersucht, allerdings konnte RegioConsult erhebliche Mängel im dem betreffenden Gutachten nachweisen

Aufgabenstellung:

RegioConsult begleitet die Planung der A49 seit 23 Jahren, in dieser Zeit ist viel passiert, hier soll jedoch nur die letzten beiden Jahre betrachtet werden:

Oktober 2020: RegioConsult wurde von dem Aktionsbündnis „Keine A49“ mit einer Stellungnahme zum „Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie für den Neubau der A 49, Stadtallendorf – Gemünden (VKE 40)“ beauftragt, welcher von der ahu GmbH erstellt worden ist. Im Juli 2020 hatte der 9. Senat des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) die Empfehlung an die DEGES (das projektleitende Unternehmen der A49) gerichtet, die wasserrechtlichen Belange erneut zu prüfen. Da die (vorher unbeachtete) EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) bereits seit 2000 gilt und mit der WHG-Novelle 2009/2010 in das bundesdeutsche Wasserrecht umgesetzt wurde, wäre bereits 2010 eine Berücksichtigung des Verschlechterungsverbotes in allen Fachplanungen zu beachten gewesen. Mit dem EuGH-Urteil vom 1.7.2015 wurde dies auch höchst-richterlich bestätigt.

November 2020: RegioConsult wandte sich in mehreren Schreiben an die Fraktionsvorsitzende der CDU Hessen Ines Claus, Hessens Innenminister Peter Beuth und Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier, um persönlich auf die Mängel des Fachgutachten zum Wasserschutz, mit Bitte um Prüfung der vorgelegten Argumente und einstweiligen Rodungsstopp, aufmerksam zu machen.

März 2021: Erneute Stellungnahme zum Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie, dieses Mal im Auftrag der Parlamentsfraktion „DIE LINKE“ Hessen.

Ergebnis:

RegioConsult konnte bedeutende Mängel in dem Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinien feststellen.

Exemplarisch einige Punkte:

Der geplante Eingriff ins Grundwasser ist nicht anhand der Bauentwürfe ermittelt worden, es liegen nur Abschätzungen dazu vor. Die Gefährdung des Grundwassers wird an manchen Stellen hoch eingeschätzt, außerdem soll die Ableitung des Autobahnabwassers in die Wasserschutzzone II erfolgen, obwohl nur eine Ableitung in die Wasserschutzzone III gesetzlich auch erlaubt ist. Trotz des Verschlechterungsverbots nach dem Wasserschutzgesetz, prognostiziert das Gutachten der ahu GmbH im Planfall eine abnehmende Wasserqualität, sowohl des Grundwassers als auch der oberflächennahen Gewässer.

Die Datengrundlage zur Beurteilung der bau- und betriebsbedingten Auswirkungen auf die Fisch-Fauna stammt aus 2007, 2008 und 2015, hätte aber auf, Grund der sich verschlechternden Wasserqualität, neu ermittelt werden müssen. Das Gutachten der ahu GmbH erfüllt hierbei nicht die Anforderungen des Bundesverwaltungsgericht (BVerwG).

Weiter ist die zusätzliche Belastung mit Benzo(a)pyren über Autobahnabwasser (krebserregender Stoff, entsteht aus Abgasen von Verbrennungsmotoren) falsch berechnet worden. Nach eigenen Berechnungen ergibt sich für die Klein eine Zunahme der Schadstoffkonzentration gegenüber der Ausgangskonzentration von 0,000185 µg/l. Die für die Untere Ohm erwartete Konzentration liegt mit 0,00171 µg/l deutlich über in den Wasserrahmenrichtlinien Grenzwert (JD-UQN) von 0,00017 μg/l.

Es besteht die konkrete Gefahr, dass Schadstoffe über die Klein und den Auengrundwasserleiter zu den Trinkwasserförderbrunnen transportiert werden. Insbesondere bei zunehmenden Hochwassersituationen kann verunreinigtes Wasser in den Grundwasserleiter eingetragen werden, wenn die Klein einen höheren Wasserstand hat (Potenzialumkehr). Eine Verlängerung der Fernableitung aus dem Wasserschutzgut Zone II heraus ist weiterhin nicht vorgesehen.
Zudem wird auf eine Doppelwandigkeit der Fernableitung verzichtet, obwohl diese erforderlich ist. Beide Maßnahmen würden das Risiko der Trinkwasserverschmutzung deutlich reduzieren.

Wegen fehlenden Abwehrbrunnen bei der Gleentalbrücke kann im Falle einer Grundwasserverunreinigung die Ausbreitung der Schadstoffe nicht (!) verhindert werden.

Um die Auswirkungen der A49 auf das Grundwasser korrekt beurteilen zu können, ist ein umfassendes Grundwassermodell erforderlich, welches von der ahu GmbH nicht (!) vorgelegt wurde.  Für das Grundwassermodell muss auch die zukünftig durch den Klimawandel zu erwartende, geringere Grundwasserneubildung berücksichtigt sowie die Herkunft des Grundwassers, das Einzugsgebiet und die Zuflussgeschwindigkeit bestimmt werden.

Die Reaktion des Bundesland Hessen:

Die Regierung Hessens geht indes nicht direkt auf die Kritik am Wasserschutzgutachten ein, die Hessische CDU-Landtagsfraktion verweist auf die bestehende Rechtsgültigkeit des Urteils des Bundesverwaltungsgericht vom 23.06.2020: Das Gerichtsurteil kritisierte zwar die wasserrechtlichen Prüfungen, erklärte den Planfeststellungsbeschluss aus 2012 aber weiterhin für bestandkräftig.

Das Hessische Verkehrsministerium war nach eigenen Aussagen lange mit der Prüfung des Gutachtens von RegioConsult über dem Fachbeitrag Wasser-Rahmen-Richtlinien beschäftigt und weist deren Kritik Ende November überwiegend zurück, es werden nur „Detailfehler“ (fehlerhafte Karte zur Fernableitung der Straßenabwässer) zugegeben. Die Rechtskraft der Urteile des BVerwG wird bekräftigt. Währenddessen wurde der Dannenröder Forst von der Bundespolizei Ende 2020 geräumt, sodass die, dem Bau der A49 vorrangehenden, Rodungsarbeiten abgeschlossen werden konnten.

Aus fachlicher Sicht hätte das Verkehrsministerium Hessen das Gutachten der ahu GmbH zur Prüfung der Einhaltung der Wasserrahmenrichtlinie zurückweisen müssen. Anfang 2021 wurde lediglich beschlossen die Obere Wasserbehörde bei der Ausführungsplanung zu beteiligen. Deren aktuelle Stellungnahme bestätigt dabei die Arbeiten von RegioConsult hinsichtlich der Einleitung der Straßenabwässer in die Klein und die Behandlung der Schwellenwerte der Grundwasserverordnung. Allerdings wurde nicht erkannt, dass die biologischen Qualitätskomponenten hätten bewertet werden müssen. Die Grenzüberschreitung bei den Benz(a)pyren wurde ebenfalls nicht beachtet, ebenso wenig die Nichtberechnung der Belastung für die Klein.

Rechtanwalt (RA) Deppner erarbeitet derzeit einen Wasserrechtsantrag an die Planfeststellungsbehörde, in dem die noch vorhandenen Defizite des Gutachtens der ahu GmbH aufgeführt sind, die noch abgestellt werden müssen.

Im Staatsanzeiger für das Land Hessen (Nr. 31, 1.8.2022) verkündet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen die 4 . Planänderung für die Fernableitung am Regenrückhaltebecken Schmitthof und kommt damit zum Teil der Forderung von RegioConsult aus dem WRRL-Gutachten von 2021 nach.

Auftraggeber:

Aktionsbündnis „Keine A49“
Parlamentsfraktion „DIE LINKE“ Hessen