Projektbezeichnung: Logistikzentrum Wölfersheim A45
Bundesland: Hessen
Kategorie: Gewerbegebiet
Zeitraum: Zeitraum: 2020- fortlaufend (Stand 2025)
Aufgabenstellung:
Die Gemeinde Wölfersheim hat im November 2018 die Begründung zum Bebauungsplan „Logistikpark Wölfersheim A45“ vorgelegt.[1] Zur verkehrlichen Begründung und zur Prüfung der Leistungsfähigkeit der umliegenden Knotenpunkte wurde ein Verkehrsgutachten der Firma T+T Verkehrsmanagement GmbH eingeholt.
Abbildung 1: Übersichtskarte zum B-Plan

Quelle: Plan ES (2018): Karte zum B-Plan „Logistikpark Wölfersheim A 45“ (Ausschnitt)
Der geplante Logistikstandort liegt südwestlich der Anschlussstelle Wölfersheim-West (vgl. Abb. 1). Auf rund 30 ha beabsichtigt die REWE LOG GmbH einen neuen Logistikstandort zu errichten, der die bestehenden Standorte Hungen und Rosbach v. d. Höhe ersetzen soll.
Aufgrund der in Tabelle 1 dargestellten Ansätze wurden in der Verkehrsuntersuchung folgende Verkehrsmengen ermittelt, die durch das REWE-Logistikzentrum verursacht werden sollen.
Auf der Basis der Annahme von 38 Beschäftigten je ha werden 1.140 Beschäftigte berechnet, für den Lieferverkehr werden je ha 24 LKW angesetzt, sodass sich 720 LKW als Grundlage für die weitere Berechnung ergeben. Das Ergebnis der von RegioConsult durchgeführten Vergleichs-
rechnung ist, dass mit 1.213 Kfz/24h mehr zu rechnen ist, als von T+T ermittelt (vgl. Tab. 1).
Tabelle 1: Vergleich der Verkehrserzeugung von T+T und der Kontrollrechnung

Quelle: T+T (11/2018) Verkehrsuntersuchung zur Entwicklung eines Logistikstandorts an der K181 bei Wölfersheim, Anlage 3 sowie eigene Berechnung auf der Basis von RK Verkehrsingenieure GmbH (2017): Verkehrsuntersuchung für einen REWE-Zentralstandort an der L326 in Henstedt-Ulzburg – Stand Juni 2017, S. 27 und Ver_Bau
Wichtigste Ergebnis:
Der BUND hat ein Klagerecht gegen Zielabweichungen von Regionalplänen vor dem BVerwG erstritten. Der geplante Bau des 28 ha großen REWE Logistikzentrums in Wölfersheim wurde jetzt gestoppt, weil es keine UVP gab und die Auswirkungen auf das benachbarte Vogelschutzgebiet nicht ermittelt worden waren. Am 21.12.2023 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel die Beschwerde von REWE gegen einen Beschluss des Verwaltungsgerichts (VG) Gießen zurückgewiesen.
Der BUND Hessen hatte gegen die vom Wetteraukreis am 24.5.2022 erteilte Baugenehmigung am 31.5.22 Widerspruch eingelegt. Das VG Gießen hatte die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs am 12.2.2023 festgestellt. Der damit eingetretene Baustopp gilt seit der Entscheidung des VGH.
Ergebnis:
Baustopp für das Logistikzentrum seit 2023
Auftraggeber:
Gemeinde Echzell in Kooperation mit Kanzlei Karpenstein Longo Nübel, Kooperation mit dem BUND Hessen