B252n - Ortsumgehung

Projektbezeichnung: B 252 Ortsumgehungen Lahntal-Göttingen – Wetter - Münchhausen – Burgwald (Ernsthausen – Wiesenfeld)
Kategorie: Strasse
Bundesland:
Hessen
Zeitraum: 2006-2013 (fortlaufend)

Aufgabenstellung:

Überprüfung der Planfeststellungsverfahrensunterlagen (PFV) des ASV Marburg für die B 252n zwischen Lahntal und Münchhausen in den Bereichen Verkehr, Lärm und Luftschadstoffe, Artenschutz Überprüfung des Linienvorschlages des ASV Arolsen für die Umgehungen von Ernsthausen und Wiesenfeld.
 

Ergebnis:

Das ASV muss umfangreiche Planänderungen (Verlegung einer Gasleitung, Überprüfung der Dimensionierung der Bundesfernstraße - 4- Spurigkeit von Göttingen bis zur B3A, Nachuntersuchungen im Artenschutz und zur Variantenabwägung West-Ost-Trasse) vornehmen, da die Planunterlagen hoch defizitär waren. Seit 2007 wartet der NABU auf die Erwiderung der Straßenplaner ! Die Vorkommen der Feldlerche sind bereits seit 2006 bekannt ! Auf die Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes 2007 und das grundlegende Artenschutzurteil des BVerwG vom 09.07.2008 hat das ASV Marburg am 14.05.2010 reagiert. Die Erwiderung wurde aber vom RP Gießen bis zum 18.05.2011 zturückgehalten und dem NABU nicht vogelegt.
Im September 2010 hat der NABU eine optimierte Ostvariante vorgelegt, die in Kooperation mit der FH Bochum (Prof. Herkt) entstanden ist. Einen Mediationsvorschlag hat das ASV Marburg im November 2010 zurückgewiesen.
Im Planänderungsverfahren 2011 hat RegioConsult erneut für den NABU Hessen, die AG Wetschaftstal sowie für verschiedene Landwirte die Planunterlagen gesichtet und entscheidungserhebliche Defizite festgestellt. So hat das ASV Marburg sich mit der optimierten NABU-Variante überhaupt nicht auseinandergesetzt, obwohl diese aus Sicht des Habitatschutzes der FFH-RL deutlich geringer in den prioritären Lebensraum der Erlen-Eschen-Auwälder im FFH-Gebiet Obere Lahn und Wetschaft eingreift. Die technische Planung verstößt gegen das Regelwerk der Straßenbauer, da eine zu große Steigung am Wollenberg von 7 % festgesetzt wurde. Die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen führen bei den Landwirten zu erheblichen Flächeneinbußen, die überwiegend zur Existenzgefährdung führen, sodass die vorliegende Planung nicht genehmigungsfähig ist. Da zudem die Pläne unvollständig offengelegt wurden und die Grunderwerbspläne den Ausgleichsplänen widersprechen, ist eine erneute Planoffenlegung und ein erneutes Planänderungsverfahren zwingend erforderlich.
Der Erörterungstermin vom 08.06.2011 wurde auf Wunsch des NABU auf den 16.08.2011 verlegt.
Für den 11.08.2011 wurde auf Vermittlung eines Unternehmens ein "Runder Tisch" mit Beteiligung des NABU terminiert, der wieder abgesagt wurde.
Am 31.1.2012 hat ein Gespräch im HMWVL stattgefunden, in dem das Land bestätigt hat im März den Planfeststellungsbeschluß (PFB) zu erlassen, sobald die EG-Kommission eine positive Stellungnahme im FFH-Ausnahmeverfahren zur Beeinträchtigung der proritär geschützten Erlen-Eschen-Auwälder abgegeben hat. Der NABU hat hierzu eine ablehnende Stellungnahme in Brüssel über die Kanzlei BLTS vorgelegt.
Ob das Land den NABU-Vorschlag, eine Mediation durchzuführen aufgreifen wird, bleibt abzuwarten. Bürgermeister Spanka (Wetter) lehnt ein solches allerdings ab. Er will über die optimierte NABU-Variante nicht verhandeln und hat dem ASV Marburg Land zum Ausgleich der Existenzgefährdung von betroffenen Landwirten zur Verfügung gestellt. Der NABU und ein Landwirt haben am 17.10.2012 nach erfolgter Prüfung des PFB Klage erhoben, nach dem RegioConsult und  RA Linhart die Klagechancen positiv beurteilt hatten.
In einem Pressegespräch am 25.7.2013 haben die AG B252n/Wetschaftstal e. V. und der NABU Lahntal  Stellung zum aktuellen Klageverfahren gegen den Ausbau der B 252n von Lahntal nach Münchhausen bezogen. „Wir haben sorgfältig abgewogen, ob die Unterstützung der Klage des Landwirtes das richtige Mittel ist, um das Beste für Mensch und Natur in der Region zu erreichen“, so Joachim Backhaus, der 1. Vorsitzende des NABU-Lahntal und Martin Vollmar, stellv. Vorsitzender der AG B252n/Wetschaftstal. Auf der Pressekonferenz erläuterte der NABU Lahntal, dass er nach wie vor die Westtrasse ablehnt, da diese Variante aus Gründen des Naturschutzes negativ zu bewerten ist. Es werden mehrere NABU-Flächen an der Haardt direkt getroffen, die als Lebensraum für Heckenvögel (z. B. die Wachtel) nicht mehr verfügbar sind. Der NABU wendet sich aber vor allem gegen den massiven Flächenverbrauch der Westtrasse. Diese beansprucht für die Trasse inkl. Nebenanlagen 76 ha und zusätzlich 155 ha für Ausgleichsmaßnahmen, wodurch besonders bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen betroffen sind.
Im Vergleich zu einer möglichen alternativen Trasse östlich von Wetter werden allein durch die Trasse 5,2 ha weniger beansprucht. Folglich wäre durch diese Trasse auch der Bedarf an Ausgleichsflächen wesentlich geringer. Daher wird auch die Klage eines Landwirtes aus Amönau unterstützt. Die alternative Trasse wurde von RegioConsult entwickelt.
RA Linhart von der Kanzlei BLTS erläuterte, dass derzeit kein abschließendes Baurecht bestehe, da der Planfeststellungsbeschluß seit September 2012 beklagt werde. Die im November eingereichte Klage hat das Land Hessen bis heute nicht erwidert. Da der Sofortvollzug nur für vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gelte, und ansonsten die vorzeitige Vollziehbarkeit von Amts wegen außer Kraft gesetzt sei, gebe es keine Rechtsgrundlage für die vom Land Hessen betriebene vorzeitige Besitzeinweisung als Vorstufe der Enteignung gegenüber Herrn Fett. Die Klagechancen sind auch wegen der vorhandenen Alternativtrasse positiv, so RA Linhart.
Der Fachgutachterund Mediator Wulf Hahn erläuterte, dass der jetzt geplante 1. Bauabschnitt von Goßfelden nach Wetter im PFB nicht enthalten sei . Mit der geplanten Umsetzung dieses Bauschnittes und dem Anschluß an die Nordumgehung Wetter über die K 123n ergeben sich massive Auswirkungen auf die Wohnbevölkerung im Norden Wetters, da die Belastung auf der Nordumgehung dadurch zunimmt. Da die Auswirkungen der teilweisen Realisierung der B 252n im Planfeststellungsbeschluss nicht untersucht wurden, sind die Verkehrsbelastungen auf der Nordumgehung und die Ansprüche der Anwohner auf Lärmschutz nicht ermittelt worden. Offensichtlich ist nun auch eine geänderte Anschlußplanung (Planänderung!) am Kreisverkehr zur Anbindung an die B252n vorgesehen, die durch den PFB nicht gedeckt ist.
Die Ortsdurchfahrten von Münchhausen, Simtshausen, Todenhausen und Göttingen werden weiterhin nicht entlastet.
Der enteignungsbetroffene Landwirt Fett aus Amönau ist derzeit nicht bereit seine Flächen zur Verfügugn zu stellen. Da derzeit schon ein Bauvertrag zur Umsetzung der Nordumgehung Wetter inkl. Bau der Behelfsumfahrung zur Errichtung des Bauwerkes 15 der B252n besteht und die Bauarbeiten mittlerweile bis 100m an die Parzellen von Herrn Fett herangerückt sind, fordert die HLG die Enteignung der Flächen bis 15.8.2013. Dagegen wird Herr Fett gerichtlich vorgehen.
An der Demonstration gegen den Spatenstich zur B252n an der L3091 zwischen Wetter und Amönau haben etwa 150 Menschen aus der Region teilgenommen, darunter etwa 30 Landwirte mit ihren Traktoren und Mähdreschern.
 

Koopertation://

Auftraggeber:

NABU Hessen (bis November 2012) und NABU Lahntal und verschiedene Landwirte aus Wetter, zusammengeschlossen in der Aktionsgemeinschaft Wetschaftstal e.V. Bürgerinitiative Wiesenfeld