A44
Projektbezeichnung: A44 - Kaufung- Schwarzbach
Kategorie: Strasse
Bundesland: NRW
Zeitraum: 2007-2013
Aufgabenstellung:
Prüfung der Planunterlagen, Überprüfung der Verkehrsuntersuchungen zur A44 , Begutachtung der Lärmbelastung am Voisweg und Am Butterbusch, Erwiderung zum Schriftsatz der BASt bezüglich der Frage der Berücksichtigungspflichtigkeit 2,8t versus 3,5t laut RLS-90.
Stellungnahme zur lärmtechnischen Untersuchung von Straßen NRW vom 2.02.2011 und 2013, Erstellung eiuner Kontrollrechnung auf Basis eigener Eingabedaten zum Kfz-Verkehr und den LKW-Anteilen.
Überprüfung des Lärmschutzmodells von Straßen NRW für die Immobilienverwaltung und weitere private Eigentümer
Ergebnis:
6. Kammer des VG Düsseldorf verpflichtet mit dem Urteil vom 26.03.2009 die Bezirksregierung Düsseldorf zur Neubescheidung des Tempolimitantrages und neuen Lärmberechnungen, da die Lärmberechnungen von Straßen NRW auf Basis von 3,5t-LKW-Anteilen unzulässig sind.
Festsetzung eines Tempolimits auf der A 44 auf 100 km/h
Auftraggeber:
Immobilienverwaltung, Düsseldorf und weitere Eigentümer in Kooperation mit der Kanzlei Sedlak, Köln